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Aufruf zur Straßenreinigung!

Die Gemeindeverwaltung möchte aus gegebenem Anlass alle Eigentümer und die Nutzer von Grundstücken, die innerhalb von bebauten Ortslagen liegen, auf Ihre Straßenreinigungspflicht hinweisen. Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass die Reinigung, hierzu gehört auch die Beseitigung von Bewuchs/Unkraut  und Ablagerungen in den Gossen und Straßenrinnen, nicht so vorgenommen wird, wie es durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin verlangt wird.

Der genaue Satzungstext über Art und Umfang der Straßenreinigung ist im Internet unter www.klosterlehnin.de nachzulesen.

 

Durch die Örtliche Ordnungsbehörde werden  im Interesse eines gepflegten Ortsbildes in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt und Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt.

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 14. August 2012

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