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Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Wie das Bundesamt für Justiz mit Schreiben vom 08.06.2012 mitteilte, wird ab sofort von der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bei ehrenamtlichen Tätigkeiten abgesehen. Dies soll unabhängig davon gelten, ob für das Ehrenamt eine materielle Entschädigung, insbesondere eine pauschale Aufwandsentschädigung, gezahlt wird und welche Höhe diese hat. Sie soll sowohl für einfache als auch erweiterte Führungszeugnisse gelten. Für eine hauptamtliche oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit wird eine Gebührenbefreiung nicht gewährt, auch wenn diese im öffentlichen Interesse liegt und bei einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeführt wird.

 

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt ansonsten 13,00 Euro. Der Antrag auf ein Führungszeugnis, wie auch auf Gebührenbefreiung ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen und wird dann individuell geprüft. Die Erteilung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel 14 Tage. Persönliches Erscheinen des Antragstellers und die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses sind Voraussetzung.

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 26. Juli 2012

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