SolarLokal - Infoservice Gemeinde Kloster Lehnin
Pressedienst des Bundesministeriums für Umwelt (BMU):
Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze (Degressions- und Vergütungssätze) für Strom aus solarer Strahlungsenergie, Anpassung der Vergütung an den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik; Anreize für stärkere Netz- und Marktintegration
nach §§ 32 und 33 EEG ab dem 1. April 2012
Die mit der Bekanntmachung vom 01.01.2012 genannten Vergütungssätze wurden im Ergebnis der Beratungen im Bundestag am 29.03.2012 erneut gesenkt (im Bundesrat erfolgt die Mitwirkung voraussichtlich am 11.05.2012).
Nachfolgend die Pressemitteilung des BMU:
„Der Deutsche Bundestag hat am 29.03.2012 wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen.
Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
• Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.
• Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.
• Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.
• Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.
Bundesumweltminister Röttgen: „Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten.
Wesentliche Neuregelungen:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst. Die Vergütung verringert sich
• für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
• für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.
Zugleich wird dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen:
• Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme
bis 30. Juni 2012 erfolgt.
• Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
• Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.
• Das Inkrafttreten für kleine Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.
Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt.
Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen „atmenden Deckel“, der selbst bei stagnierendem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.
Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt.
Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so gestaltet werden, dass die Technologien bei weiterer Kostensenkung aus der Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.
Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.
Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.
Die Speicherförderung wird intensiviert.
Die Bundesregierung wird ihre Aktivitäten im Bereich der Erforschung von Speichertechnologien intensiveren und Vorschläge für Programme zur Speicherförderung erarbeiten. Damit werden technische Innovationen im Bereich der dezentralen Erzeugung und von Smart Grids gestärkt.
Mit den beschlossenen Maßnahmen wird die Kosteneffizienz des EEG gestärkt und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis 2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung realistisch. Das bedeutet für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am deutschen Strommix.“
Der Bundesrat wird sich laut Presseberichten voraussichtlich am 11. Mai 2012 mit dem Gesetz befassen. Ergeben sich hierbei Änderungen werden wir erneut berichten.
Die Erläuterungen zu den Degressions- und Vergütungssätzen für Solarstrom bzw. aktuelle Informationen zu dem Thema „Solarstrom im EEG“ können Sie bei der Gemeinde Kloster Lehnin einsehen.
Mit sonnigen Grüßen
gez. Kreykenbohm
Bürgermeister
Über SolarLokal: SolarLokal ist eine bundesweite Imagekampagne für Solarstrom in Kreisen, Städten und Gemeinden. Ziel ist, den Anteil des umweltfreundlichen Solarstroms an der Energieversorgung zu erhöhen. Die Kampagne wird getragen von dem Naturschutzverband Deutsche Umwelthilfe e.V. und dem deutschen Solarstromkonzern SolarWorld AG. SolarLokal wird unterstützt von allen drei kommunalen Spitzenverbänden – dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Weitere Informationen zu SolarLokal, Solarstrom und der bundesweiten SolarLokal-Dachbörse unter www.solarlokal.de
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