Ergänzung zur Friedhofsordnung Rädel
Der Gemeindekirchenrat Rädel gibt bekannt, dass mit Wirkung vom 10.Mai 2011 ein Gemeinschaftsurnengrab auf dem Friedhof Rädel zur Nutzung freigegeben ist.
Folgendes gilt hierfür:
- Je Urnenstelle auf dem Rasenfeld ist eine Namenstafel von den Hinterbliebenen in Auftrag zu geben in der Größe 20x30 cm aus Granit in der Farbe: „Nero Impala“. Die Inschrift ist im Typ: „Tahoma“ zu wählen. Die Tafeln werden ebenerdig in den Boden eingelassen.
- Auf der Tafel hat der Vorname und der Familienname zu stehen, sowie Geburtsdatum und Sterbedatum ohne weitere Symbole.
- Nach Beisetzungsfeiern sind die Grabstellenberechtigten verpflichtet, sämtlichen Grab-und Blumenschmuck innerhalb von 4 Wochen zu beseitigen.
- Außer zu den Beisetzungsfeiern sind Grabgestecke und Grabkränze als Schmuck nicht zulässig, ebenso Kerzen oder jegliche Form von symbolischen Gegenständen (z.B. Figuren, Engel u.s.w.).
- Schnittblumen sind in Steckvasen unmittelbar vor dem großen Gedenkstein erlaubt, müssen auch dann wieder selber entsorgt werden.(innerhalb von 10 Tagen)
- Die Ordnung ist den Grabstellenberechtigten mit der Rechnung zuzustellen.
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Das Nutzungsentgeld beträgt je Urnengrabstelle 500,-€ bei einer Ruhefrist von 25 Jahren.
Einmalig zu entrichten sind Kosten für Bestattungsgebühren; Verwaltungsgebühren; Kosten für die Namenstafel.
Der Gemeindekirchenrat Rädel
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