Neugestaltung des Angers / Dorfteich in der Kirchstraße – OT Göhlsdorf
Mit der Neugestaltung eines naturnahen Areals wird sichergestellt, dass ein bestimmtes Wasserniveau im neu modellierten bzw. profilierten Gewässerteil gehalten wird und als ökologisches Potential wirken kann.
Die Ufer- und Außenanlagenneugestaltung trägt insbesondere zu einer Aufwertung des Ortsbildes von Göhlsdorf sowie einer damit verbundenen Wiedernutzbarmachung für Erholungssuchende bei.
Folgende konkreten Ziele gilt es zu realisieren:
- naturnahe und umweltverträgliche Neugestaltung des Dorfteiches
- Erhalt als ortshistorisches und landschaftsprägendes Element
- Renaturierung von Seitenbereichen des Teiches durch möglichst weitgehende Beseitigung oder Umgestaltung von harten Längs- oder Querverbauungen
- Förderung der Strukturvielfalt und Schaffung vielfältiger Kleinstlebensräume durch die Schaffung von Unterständen in Form gewässernaher Pflanzung geeigneter Ufergehölze
- Verbesserung der Wasserqualität des Teiches durch:
- Reduzierung der Abwasserbelastung (öffentliche und private Maßnahmen zur Reduzierung des Stoffeintrages)
- Entschlammung der Teichsohle
- an Gewässerschutzbelange angepasste Bewirtschaftung der Flächen in Problembereichen
- Sicherstellung ausreichender Mindestwassermengen:
- Geregelte und ausreichende Wassermengenzufuhr bzw. Verhinderung eines absoluten Trockenfallens des Teiches
- Beachtung des Stellenwertes eines natürlichen, biologisch intakten Teiches als Biotop für die Tier- und Pflanzenwelt und örtliches Erholungsgebiet für den Menschen durch Biotopverbund bzw. –vernetzung
- Erhaltung und Entwicklung des Kleingewässers als Lebens- und Reproduktionsraum für Pflanzen und Tiere als naturnahes Feuchtbiotop
- Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten dort lebender bzw. dort anzusiedelnder Arten (biologische Artenvielfalt) zur Sicherung und Aufwertung der Biodiversität
- Uferrand- und Außenanlagengestaltung zur naturnahen Erholung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der ortsansässigen Bevölkerung
- Wiederherstellung des Grundschutzes durch die Herstellung eines Feuerlöschbrunnens unter Rückbau des vorhandenen Brunnen.
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