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Merkblatt - Zuschuss Familienferienreise

Information des LASV zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Landes Brandenburg für eine Familienferienreise mit in Kraft treten zum 01.01.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Familien,

 

das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2012 Zuwendungen für Familienferienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.

Gegenüber der Verfahrensweise der Vorjahre ist eine Änderung der Organisation vorgenommen worden. Die Beantragung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus (LASV). Somit entfällt die Antragstellung über einen Verband.

Durch die Optimierung des Verwaltungsverfahrens können ca.130 Familien des Landes Brandenburg zusätzlich gefördert werden.

 

Die Anträge sind direkt an das

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

Dezernat 64

Lipezker Str. 45

03048 Cottbus

Tel.: 0355 2893-0

zu richten.

 

Förderfähig sind:

1. Erholungsaufenthalte in Deutschland, der Republik Polen bzw. der Tschechischen Republik in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Ferienunterkünften.

 

2. Alle Mitglieder der Familie müssen Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Land

Brandenburg haben.

 

3. Die Reise muss mindestens 5 Tage aber höchstens 14 Tage betragen. An- und

Abreise gelten als 1 Tag.

 

4. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen. Der

Zuschuss pro Tag für jedes Familienmitglied kann in folgender Höhe gewährt werden:

 

5,20 Euro ;       6,70 Euro ;       7,70 Euro ;

 

5. Aufenthalte bei Verwandten oder sonstige Unterkünfte in privaten Wohnungen; die nicht als Ferienunterkunft gemeldet sind, sind nicht förderfähig.

 

6. Der Antrag muss vor Reiseantritt mit dem Nachweis des Familiennettoeinkommens eingereicht werden. Dazu gehören:

 

  • alle Einkunftsarten in Kopie, bei ALG II Empfängern genügt im Regelfall der aktuelle Bescheid mit dem Berechnungsbogen, 
  • Mietvertrag in Kopie, auch bei ALG II Empfängern, wenn wegen unangemessener Wohnkosten die Miete nicht in voller Höhe erstattet wird,
  • bei Eigenheimbesitzern den aktuellen Grundsteuerbescheid in Kopie (entfällt bei ALG II),
  • schriftliche Buchungsbestätigung und  
  • Kopie des Personalausweises.

 

 

 

Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Der Antrag ist erst mit Datum des Posteinganges im LASV gestellt.

 

7. Eine Bezuschussung ist nur 1 x jährlich möglich.

 

Wir freuen uns darauf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Basis des pflichtgemäßen Ermessens, Zuwendungen für Ihre Familienferienreise zu gewähren.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter www.lasv.brandenburg.de

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Landesamt für Soziales und Versorgung mit Sitz in Cottbus

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Lehnin
Di, 24. Januar 2012

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