Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Vollzug der Straßenreinigungssatzung; Kategorie C – Winterdienstpflichten der Anlieger

Die Anlieger der Kategorie C der Straßenreinigungssatzung haben  die Fahrbahn ordnungsgemäß 14tägig bei Bedarf (wie bspw. Laubfall), mindestens aber einmal monatlich zu reinigen. Der Winterdienst (Schneeschieben und Abstumpfen bei Glätte) hat auf den Fahrbahnen ebenfalls durch die Anlieger zu erfolgen.

Die Räum- und Streupflicht gilt an sieben Tagen in der Woche. Werktags müssen bis spätestens 07.00 Uhr, Samstags bis spätestens 08.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 09.00 Uhr die Gehwege derart von Schnee und Eisglätte befreit werden, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können, in der Regel also 80cm breit. Dies gilt ebenso in Wohngebieten, in denen kein Gehweg vorhanden ist auf der Fahrbahn oder parallel zur Grundstücksgrenze.

Bis 20.00 Uhr müssen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigt werden, es sei denn, es ist wegen anhaltenden Schneefalls nicht zweckmäßig. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind dann wieder zu den genannten morgendlichen Zeiten zu entfernen. Ferner soll der Gehweg einmal wöchentlich (mindestens aber 14tägig ) durch die Anlieger gereinigt werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 24. Januar 2012

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund