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Die Gemeinde Kloster Lehnin und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises informieren zu den Maßnahmen im Bereich des „Mühlberg Michelsdorf“

Auf Grund der Beschwerde des Interessenverbandes pro Michelsdorf über den Zaunbau am Michelsdorfer Mühlberg fand am 04.08.2011 eine Beratung in der Gemeindeverwaltung statt. Die Bürger trugen vor, sie fühlen sich ausgesperrt und wurden nicht über den Grund des Zaunbaus informiert. Es wurden zahlreiche Fragen an den Landrat bzw. die Untere Naturschutzbehörde gerichtet.

 

Neben den Vertretern des Interessenverbandes, der Naturschutzbehörde und der Gemeindeverwaltung nahmen auch Fachleute des Landesamtes für Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz, des Landesbetriebes Forst sowie ein Vertreter des NABU und der örtliche Schäfer am Gespräch teil.

 

Nach einer kurzen anschaulichen Einführung zu den botanischen Kostbarkeiten auf dem Mühlberg, die Grund für die Unterschutzstellung und Meldung an die Europäische Union als FFH-Gebiet waren, wurde durch die Gemeindeverwaltung der Werdegang der Beteiligung der Verwaltung, der Gemeindevertreter und der Bürger erläutert.

 

Es wurde dabei deutlich, dass es Informationsdefizite bei den Bürgern gegeben hat, es aber zum Ziel des Schutzes und der Entwicklung des Mühlberges keine grundsätzlich gegensätzlichen Ansichten gibt. Die Beweidung mit Schafen ist eine historische und heute — im Hinblick auf die Erhaltung von Offenflächen - sehr wichtige Form der Landnutzung und Landschaftspflege. Diese ist jedoch auf Grund des Wolfsvorkommens auf dem nahen Truppenübungsplatz ohne stabilen Zaun zum Schutz der Tiere nicht möglich.

 

Damit die Michelsdorfer dennoch das Gelände zur Naherholung weiter nutzen können, wurde vereinbart, dass zusätzliche Personentore eingebaut werden. Der Interessenverband will dazu eine Konzeption erarbeiten und der Naturschutzbehörde vorlegen. Gemeinsam mit der Gemeinde wird dann eine Finanzierungsmöglichkeit gesucht.

 

Einigkeit bestand auch darüber, dass Motocross und Müllablagerung endgültig der Vergangenheit angehören müssen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michelsdorf
Mi, 24. August 2011

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