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Musik sorgt für Stimmung bei Veranstaltungen – und die GEMA für die Bezahlung der Musikautoren

Was wäre ein Fest ohne Musik? Gewiss eine traurige Veranstaltung. Denn erst die Band oder der DJ sorgen mit der richtigen Musik für die Stimmung der Besucher und damit auch für den Umsatz des Veranstalters oder Wirts.

Wer als Veranstalter öffentlich Musik spielt darf dabei nicht vergessen, dass man die Vorteile durch die Musik nicht umsonst erhält. Das Komponieren und Texten von Musik ist harte Arbeit. Ohne Einkommen können Komponisten, Textdichter und Musikverleger nicht leben, das heißt für Veranstalter und Organisatoren: Die öffentliche Musikwiedergabe ist nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann allerdings selbst in ausreichendem Maß

überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der einzelne Urheber nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch

tatsächlich erhält. Diese Aufgabe übernimmt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte): Die GEMA verwaltet als staatlich

anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten. Die GEMA hat somit zwei Hauptaufgaben: Sie hilft dem Musiknutzer, alle Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben. Anschließend leitet sie die Lizenzzahlungen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter. Wer Musik öffentlich einsetzt, muss

deshalb bei der GEMA eine Lizenz dafür erwerben. Die Kundenbetreuer und Berater in den Bezirksdirektionen der GEMA helfen bei der Anmeldung.

 

Unter anderem müssen folgende Nutzungen urheberrechtlich geschützter Musik rund um Veranstaltungen bei der GEMA angemeldet werden:

 

  • Live- oder Tonträgermusik
  • Vorführungen von Filmen
  • Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Veranstalters oder Gastwirts

 

Der Weg zur Lizenz

Informieren Sie die GEMA-Bezirksdirektion, die für Ihren Wohnort oder Sitz zuständig ist, über Ihre geplante Musiknutzung. Geben Sie an, welche Art der Musiknutzung Sie beabsichtigen (z.B. Live-Musik bei Veranstaltungen). Die GEMA berechnet aufgrund Ihrer Angaben den entsprechenden Tarif. Eine kleine Veranstaltung ohne Eintrittsgeld kostet zum Beispiel gute 20 Euro. Mit der Bezahlung des Vergütungsanspruchs besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur

Nutzung des Weltrepertoires der Musik.

 

Die GEMA unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung. Adressen finden Sie im Internet unter www.gema.de/plz-suche.

 

Weitere Informationen und Tarife zur Musiknutzung bei Veranstaltungen finden Sie unter www.gema.de/veranstaltungen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Lehnin
Di, 19. April 2011

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