Fundbüro im Rathaus in der Gemeinde Kloster Lehnin
Sie haben etwas verloren oder etwas gefunden? Das Fundbüro in der Gemeindeverwaltung ist hier der richtige Ansprechpartner.
Das Fundbüro ist zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung, in der Zentrale im Erdgeschoss und telefonisch unter der Rufnummer 03382 – 73070 zu erreichen.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch, schriftlich oder persönlich in der Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.
Wenn wir Ihre verlorene Sache im Rathaus haben, erhalten Sie Ihr Eigentum nach Zahlung einer geringen Verwahrgebühr zurück.
Sie können auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten.
Der Finder ist verpflichtet persönlich im Fundbüro zu erscheinen und eine Fundanzeige mit seinen Personalien und einer Beschreibung der Fundsachen zu erstellen. Die Abgabe einer Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für abgegebene Fundsachen beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, kann der Finder die Fundsache behalten (nach Zahlung einer geringen Verwaltungsgebühr, sofern der Gegenstand dem Fundbüro zur Verwahrung übergeben wurde).
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Der Finder kann entweder
- Eigentumserwerb oder
- Finderlohn anmelden.
Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen. Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.
Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, zu bestimmten Anlässen eingelagerte und fristabgelaufene Fundsachen öffentlich zu versteigern.
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