Winterdienst – mit gegenseitiger Rücksichtnahme
Das bisherige Winterwetter hatte unsere Region fest im Griff und bescherte Grundstückseigentümern, den Winterdienstunternehmen und dem Baubetriebshof der Gemeinde Kloster Lehnin viel Arbeit. Dank an alle, die trotz anhaltender Schneefälle die Straßen und Gehwege in der Gemeinde Kloster Lehnin von Schnee und Eis freigehalten haben. Auch künftig wird es trotz aller Bemühungen nicht immer möglich sein, alle Winterprobleme zeitnah lösen zu können. Der von den Straßen zu räumende Schnee muss satzungsgemäß in der Regel an Straßenrändern oder aber auf Parkflächen zwischengelagert werden. Dies führt dann zwangsläufig dazu, dass in manchen Bereichen, wenn erhebliche Schneemengen zu verzeichnen sind, weniger Parkfläche zur Verfügung steht. Im Zusammenhang mit der Räumung der Straße durch Schiebeschilder kann es dazu kommen, dass gerade beräumte Wege wieder mit Schnee zugeschoben werden. Diesbezüglich werden die Winterdienstfirmen regelmäßig durch die Gemeinde aufgefordert, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu drosseln und Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen. Dass solches allerdings zu erhöhten zeitlichen Aufwand und damit höheren Kosten führt, ist die Kehrseite.
Die zwischengelagerten „Schneeberge“ an Straßenkreuzungen und in kritischen Bereichen werden auch künftig wieder vom Bauhof sukzessiv abgefahren. Im Zuge von Anliegerstraßen wird bei der Schneeberäumung ausdrücklich um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Erforderlichenfalls ist bei engen Straßenverhältnissen der Schnee per Schubkarre o.ä. von den Anliegern abzutransportieren.
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