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Unnötigen Lärm vermeiden

Aus verschiedenen Bereichen unserer Gemeinde, zuletzt insbesondere aus dem Ortsteil Reckahn, gehen der örtlichen Ordnungsbehörde immer wieder Beschwerden von Bürgern ein, die sich durch übermäßigen Lärm in ihrer Ruhe gestört fühlen.

Die Gemeinde Kloster Lehnin bittet im Hinblick auf ein friedliches Miteinander und im Interesse guter Nachbarschaft wiederholt um Beachtung folgender Bestimmungen:

 

  • Im Landes-Immissionsschutzgesetz für das Land Brandenburg ist die Nachtruhe generell auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr festgelegt worden. Während dieser Zeit sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Ausnahmen von dieser Regelung unterliegen strengen Vorgaben und können für private Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Grillfeste u.ä.), soweit sie Lärm verursachen, generell nicht zugelassen werden.

 

  • Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Stereoanlagen u.ä.), dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. 

 

  • Gerade an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen gilt ein erhöhtes Ruhebedürfnis. Hier sind alle lärmenden Betätigungen grundsätzlich untersagt. Das Arbeiten mit Geräten wie Rasenmähern, Presslufthämmern, Trennschleifern, Sägen oder ähnlichen Maschinen darf an diesen Tagen nicht stattfinden.

 

Es ist jeder Einzelne aufgefordert, unnötigen Lärm zu vermeiden. Nur wer selbst Rücksicht nimmt, darf auch rücksichtsvolles Handeln von anderen erwarten.

 

Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin

 

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 21. Dezember 2010

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