Verfügung über die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Gemäß § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09 Nr. 15 S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13.04.2010 (GVBl. I/10 Nr. 17) wird aus Gründen des überwiegenden Wohls die Teileinziehung der unten aufgeführten öffentlichen Verkehrsfläche vorgenommen und für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr (PKW und LKW) gesperrt, Anliegern bleibt das Befahren weiterhin möglich.
Grundlage für die Teileinziehung ist der Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 18.05.2010. Die Ankündigung der Teileinziehung erfolgte im Amtsblatt Kloster Lehnin Nr. 7, 5. Jahrgang vom 30. Juli 2010.
Straßenbezeichnung: Gasse „Marktplatz“, Ortsteil Lehnin
Straßenbaulastträger: Gemeinde Kloster Lehnin
Lagebezeichnung: Gemarkung Lehnin, Flur 6, Flurstück 95
Ein Lageplan, aus dem die Lage der zur Teileinziehung vorgesehenen öffentlichen Verkehrsfläche ersichtlich ist, liegt nach Bekanntgabe einen Monat während der Sprechzeiten in der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, Fachbereich 2, Zimmer 1.10, jeweils
montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntgabe wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kloster Lehnin, Der Bürgermeister, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin einzulegen.
Kloster Lehnin, d. 29.11.2010
gez. Kreykenbohm
Bürgermeister
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