Aus der Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ Nauen
Der Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen“ ist nunmehr in der glücklichen Lage, nach erneuter Genehmigung, wiederum drei zusätzliche Mitarbeiter über das „100-Stellen-Programm“ des Landkreises Havelland in der Gewässerunterhaltung beschäftigen zu können. Somit ist diesen Langzeitarbeitslosen für ein Jahr eine sinnvolle Tätigkeit im öffentlichen Interesse gesichert. Einsatzort ist das Verbandsgebiet im Landkreis Havelland. Dabei werden 90 Prozent der Lohnkosten durch den Landkreis getragen, der Rest vom Verband. Arbeitsschutzbekleidung und Gerätschaften werden aus verbandseigenen Mitteln bereitgestellt. Der bisherige Verlauf dieses Programms seit 2008 kann als erfolgreich bewertet werden.
Der Abschlussbericht des Wirtschaftsprüfunternehmens hat dem Verband eine ordnungsgemäße Buchführung und Beachtung der Beschlüsse der Verbandsversammlung für das Jahr 2009 bestätigt. Dieser Bericht wird der nächsten Verbandsversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Des Weiteren wurde durch den Verband eine Beitragsberechnung unter Beachtung der derzeitigen Kostensituation, die aus dem aktuellen Aufgabenkomplex resultiert, in Auftrag gegeben. Diese Berechnung liegt nun vor und stellt den Beitragssatz für drei Varianten dar. Dabei werden auch sich neu stellende Aufgaben, wie umfangreiche Grundräumungen, der Einsatz einer „Handarbeitsgruppe“ in der Krautung sowie notwendige Technikbeschaffung bewertet. Es liegt nun an den Mitgliedern, hier den 27 Kommunen, dem Bund, dem Land, den Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark und der Stadt Berlin (Forst), darüber zu befinden.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Erlangung einer neuen Satzung sein, die den Gegebenheiten des neuen Wassergesetzes des Landes Brandenburg entspricht. Ein mit dem Landesumweltamt Brandenburg abgestimmter Entwurf existiert, in dem jedoch die Frage der anteiligen Kostenverteilung des Schöpfwerksbetriebs auf die Vorteilhabenden noch strittig ist. Die derzeitige Gesetzgebung sieht den Schöpfwerksbetrieb als freiwillige Aufgabe der Verbände an. Mit dieser Festlegung kann unser Verband jedoch nicht arbeiten; ist doch der Freiabfluss aus den Poldern in hohem Maße nicht gegeben. Da alle vom Verband betriebenen 37 Schöpfwerke auch im öffentlichen Interesse laufen, ist hier noch erheblicher Diskussionsbedarf gegeben. Es bleibt zu hoffen, dass der Landtag die bevorstehende Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes in dieser Hinsicht vornimmt. Mit Vertretern der SPD, den Linken und der CDU wurde das Problem eingehend diskutiert. Hoffentlich wurde genügend Einsicht in diesem Bereich der Verbandsarbeit erreicht. Hier liegt ein deutliches Beispiel dafür vor, dass eine Gesetzesformulierung auf den ersten Blick unproblematisch, in der Praxis aber so gut wie nicht umsetzbar ist. Unser Verband hat alles versucht, den Abgeordneten einen praktikablen Gesetzestext in dieser Angelegenheit zu formulieren. Es bleibt abzuwarten, wie die Endfassung aussehen wird.
Nauen, 26. Juli 2010
gez. Jorgas
Geschäftsführer
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