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Aufruf zur Unterstützung der Petition der Bürgerinitiative A 10-Nord gegen Lärmbelastung an der A 10 an den Deutschen Bundestag

Die Bürgerinitiative A10 Nord hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, in der eine Senkung der Lärmschutzgrenzwerte an den Autobahnen zur Minderung der Lärmbelastung gefordert wird und eine Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf Entscheidungen bei Lärmschutzmaßnahmen.

 

Der Wortlaut der Petition und die Begründung werden im Folgenden wiedergegeben, sie ist im Internet unter https://epetitionen.bundestag.de unter der Petitions-Nr. 11602 veröffentlich.

 

 

Die Gemeinde Kloster Lehnin hat im Rahmen Ihrer Lärmaktionsplanung und der

Initiativen zur Minderung des Autobahnlärms entlang der A 2 auch die Empfehlung für niedrigere Lärmschutzgrenzwerte und mehr Mitspracherechte für die Kommune formuliert. Daher wird von Seiten der Gemeinde Kloster Lehnin die Petition unterstützt. Um die Forderung nach mehr Lärmschutz an den Autobahnen zu unterstützen, sollte die Petition von möglichst vielen Personen mitgezeichnet werden. Eine hohe Beteiligung der vom Autobahnlärm geplagten Einwohner entlang der A 2 und A 10 ist wünschenswert, da nur so

unseren Anliegen Gehör verschafft werden kann. Erste Unterschriftenlisten von Mitgliedern des gemeindlichen Arbeitskreises und der Verwaltungsmitarbeiter wurden der BI A 10-Nord bereits zu Unterstützung übermittelt. Die Unterschriftenliste kann in der Verwaltung Friedenstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 2.09 und bei den Ortsvorstehern unterschrieben werden. Das Online-Verfahren des Bundestages ist nur bis zum 23.06.2010  möglich, jedoch hat die BI-A 10 Nord mitgeteilt, dass bis zur Prüfung der Petition noch weitere Unterschriftlisten eingereicht werden können. Dies wollen wir nutzen und wenn möglich bis zum 30.07.2010 eine Vielzahl von Unterschriften sammeln. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung, über Ergebnisse werden wir dann berichten, ansonsten besteht die Möglichkeit auf der Homepage der BI A10-Nord zum Verfahrenstand der Petition zu informieren.

 

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, die geltenden Grenzwerte des Lärmschutzes zugunsten der Lebens- und Aufenthaltsqualität der Anwohner entlang bestehender und geplanter Autobahnen kurzfristig von z.Zt. 70(Tag)/60(Nacht) auf 65/50 und mittelfristig auf 60/40 dB(A) entsprechend den international anerkannten Umgebungslärmrichtlinien anzupassen und die Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Verkehrslärm so zu ergänzen, dass den Kommunen stärkere Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen eingeräumt werden.

 

Begründung

Bürgerbeschwerden und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse nationaler und internationaler Studien zeigen, dass eine besondere Beeinträchtigung durch Autobahnlärm besteht. Auf Autobahnen gibt es keine Ruhephasen wie im Stadt-, Flug- oder Schienenverkehr, sondern es finden Dauerbelästigungen statt, insbesondere durch Lkw-Verkehr. Davon sind sogenannte Autobahngemeinden, deren Gebiete durch die Autobahn durchschnitten oder tangiert werden, besonders betroffen. Zudem begünstigt die meist großzügige Trassierung eine flächenhafte Ausbreitung des Schalls und damit eine weiträumige Verlärmung der anliegenden Gemeinden, so dass auch entfernt liegende Gebiete vom Autobahnlärm berührt sind. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland leiden über 15 Mio. Menschen unter einer Dauerbeschallung. Lärmkarten (EU Richtlinie 2002/49), die mit erheblichem Aufwand erstellt und den Kommunen als Grundlage für die Ausarbeitung ihrer Lärmaktionspläne dienten, sind Makulatur weil sie weder in der Planung noch in der Ausführung oder beim Betrieb von Autobahnen berücksichtigt werden. Bestandsautobahnen werden bei Lärmschutzmaßnahmen trotz steigenden Verkehrsaufkommens mit dem Verweis auf unzeitgemäße Rechtsgrundlagen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, vernachlässigt. Neu- oder Ausbaustrecken werden lediglich mit einem Minimum an Lärmschutzmaßnahmen geplant, obwohl hier eine Verpflichtung besteht, Lärmschutz zu realisieren, bei dem auch das Zusammenwirken von mehreren Lärmquellen zu berücksichtigen ist. Der außerordentliche Kostendruck des Auftraggebers auf die Planungsbehörden ist unverhältnismäßig und die Ergebnisse sind entsprechend. Die in diesem Zusammenhang auftretenden privaten und volkswirtschaftlichen Verluste sind immens. Sie sind zwar ausreichend erforscht und belegt, jedoch stark vernachlässigt oder einfach ignoriert worden. Gesundheitliche Schäden wie Schlafstörungen, Bluthochdruck, Depressionen und ein erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko einerseits sowie eine „schleichende Enteignung“ der Immobilienbesitzer andererseits sind ab einem Lärmpegel von >40/45 dB(A) nachweisbar. Die WHO Leitlinie „Night noise guidelines for Europe“ vom 08-10-2009 ist nur eine von vielen Studien zu diesem Thema. Allein die im Gesundheitsbereich entstehenden Kosten liegen in Deutschland bei mehr als € 1,8 Mrd., die mietbedingten Steuerausfälle werden auf € 3,4– 4,5 Mrd./Jahr geschätzt, die privaten Einbußen gehen bis zum wirtschaftlichen Totalverlust wegen Unverkäuflichkeit von Immobilien.

 

gez. Kreykenbohm

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 13. Juli 2010

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