Bekanntmachung der Einziehungsabsicht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin hat in ihrer Sitzung am 18.05.2010 beschlossen, folgende Verkehrsfläche nach § 8 Abs. 1 S. 2 Brandenburgisches Straßengesetz teileinzuziehen:
- Ortsteil Lehnin, Gasse „Marktplatz“
- Gemarkung Lehnin, Flur 6, Flurstück 95
- Funktion der Straße: Anliegerstraße
- Straßenbaulastträger: Gemeinde Kloster Lehnin
- Zweck der Einziehung: Die Gasse „Marktplatz“ soll für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr (PKW und LKW) gesperrt werden; Anliegern bleibt das Befahren weiterhin möglich.
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben über die Gemarkung, Flur und Flurstück kann bei der Gemeinde Kloster Lehnin, Fachbereich 2, Zimmer 1.10 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 15:00 Uhr bis 16:00 Uh
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einwendungen können innerhalb der Auslegungszeit von drei Monaten gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kloster Lehnin schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich 2, Zimmer 1.10, der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstr. 3, 14797 Kloster Lehnin vorgebracht werden.
gez. Kreykenbohm
Bürgermeister
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