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Hundekot – ein Problem, das keines sein muss

Bei einem Spaziergang durch unsere Gemeinde stößt man hin und wieder auf einen „Haufen" mitten auf dem Gehweg. Und spätestens dann, wenn man aus Versehen hineintritt, wird einem die Sache gewaltig „stinken". Muss das so sein? Sicherlich nicht! Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen, ist gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Kloster Lehnin verboten.

Aber auch auf öffentlichen Grünflächen „stinkt" es Kindern beim Spielen oder den Mitarbeitern des Bauhofes beim Rasenmähen gewaltig, die mit den Hinterlassenschaften der Hunde in Kontakt kommen!

Liebe Hundebesitzer/innen, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Hund an geeigneten Stellen sein „Geschäft" verrichtet. Halten Sie Ihren Hund besonders von Spielplätzen, Liegewiesen und öffentlichen Grünanlagen fern. Entfernen Sie bitte das „Häuflein" (Kot-Sammelgerät bzw. -tüte) und entsorgen es über die Restmülltonne bzw. einen Abfallbehälter. Helfen auch Sie mit und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen. Sprechen Sie auch andere Hundebesitzer auf die Beseitigungspflicht an.

In hartnäckigen Fällen informieren Sie bitte die örtliche Ordnungsbehörde (03382/7307-20 oder -24).

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 22. Juni 2010

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