Verbot für das Steigenlassen der in Mode gekommenen „Himmelslaternen“ im gesamten Land Brandenburg verhängt
Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Kloster Lehnin weist aus Brandschutzgründen auf Folgendes hin:
Im Land Brandenburg ist es seit Anfang Februar 2010 verboten, sogenannte Himmels- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen. Dazu hat Innenminister Rainer Speer eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen (Fluglaternen - Verordnung - FluglatV vom 2. Februar 2010, GVBl.II/10 [Nr. 06])
Die Verordnung bezieht sich auf alle „unbemannten Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird“.
Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 Euro.
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