Mit den Zuwendungen sollen in Brandenburg Strategien zur Armutsbekämpfung unterstützt und möglichst modellhafte Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung von Armut gefördert werden. Dabei geht es insbesondere um die Armut von Kindern und Jugendlichen und die Sicherung ihrer Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft. Ein weiteres Ziel der Förderung besteht in der Bekämpfung der sozialen Folgen der Corona-Pandemie mit Armutsrelevanz für Kinder und Jugendliche.
Zuwendungsempfangende können Gemeinden und Gemeindeverbände, eingetragene gemeinnützige Verbände, Vereine und sonstige Träger sein.
Sie können hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.