- bei Anzeige durch eine natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens 30,00 €
- bei Anzeige durch eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 55,00 €; für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens um 15,00 €
- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 €
(Tarifstellen 2.1.1.1.1 bis 2.1.1.1.3 der Anlage zur Gebührenordnung des MWAE)