Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.
Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits an der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.