Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.
Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:
- Fahrzeug
- Fahrzeughersteller
- Typ, Farbe des Fahrzeugs
- Kennzeichen, falls noch vorhanden
- (präziser) Standort des Fahrzeugs
- seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
- Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
- Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist