Erschließungsvertrag für den neuen Wohnpark am Grebser Görnsee
Zum Abschluss des städtebaulichen und Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Görnsee im Ortsteil Grebs wurde die Verwaltung von der Gemeindevertretung beauftragt, einen Erschließungsvertrag abzuschließen.
Mit dem Erschließungsträger wurde ein Erschließungsvertrag verhandelt, der die Ausführungsplanung, Kostenübernahme und Fristen zum Ausbau der neuen Stichstraßen einschließlich der Anbindungen an die Straßen „Im Wiesengrund" und „Am Görnsee" regelt.
Es ist vorgesehen, die Stichstraßen im neuen Wohnpark, in dem ca. 90 Wohnungen entstehen sollen, als Mischverkehrsfläche (Pflaster) mit einem Regelquerschnitt von 5 m auszubauen. Beidseitig der befestigten Fahrbahn wird Fläche zur Aufnahme von Straßenausstattungen (Verkehrszeichen, Straßenleuchten, Schaltschränke etc.) eingeplant.
Die Entwässerung der Stichstraßen erfolgt durch versickerungsfähiges Betonpflaster. Die angrenzenden PKW-Stellflächen werden über die Grünanlagen entwässert. Die insgesamt 17 entstehenden Baugrundstücke werden mit den notwendigen Medien erschlossen. Es werden neue Straßenleuchten errichtet. Im Bereich der bestehenden Straße „Im Wiesengrund" erfolgt die Anpassung der derzeit ungeregelten Straßenentwässerung über neue Entwässerungsmulden.
Die Aufbauten/ Fahrbahnen werden nach mängelfreier Schlussabnahme ins Anlagevermögen der Gemeinde übernommen. Hierzu wurde eine Wartefrist von 10 Jahren verhandelt. Erst wenn nach dieser Frist keine setzungsbedingten Schäden aufgetreten sind, werden die Stichstraßen als Gemeindestraßen übernommen. Die weitere Unterhaltung der Straße obliegt nach Übernahme der Gemeinde Kloster Lehnin. Die Straße wird der Kategorie C (kein Winterdienst) zugeordnet.
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