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Schärfere Kontaktbeschränkungen ab 15. Dezember - Veranstaltungen auf 1.000 Teilnehmende begrenzt

Angesichts dieser Lage hat die Landesregierung heute Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit setzt Brandenburg weitere Maßnahmen um, auf die sich Bund und Länder am 2. Dezember verständigt hatten. Die geänderte Corona-Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch (15. Dezember) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

 

Im Wesentlichen werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten. Dazu zählen das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und die Maskenpflicht an Schulen. Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750.

 

Die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum werden verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. An Hochschulen kann die 2G-Regel und bei Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel gelten. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden.

 

An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen.

 

Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

 

Rechtsgrundlage der Corona-Schutzmaßnahmen ist Paragraf 28a des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Der Landtag hatte am 13. Dezember für das Land Brandenburg eine konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) festgestellt.

 

 

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Veröffentlichung

Di, 14. Dezember 2021

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