Unerlaubtes Parken auf Grünflächen
Grünstreifen entlang von Straßen verhindern bei Starkregen Überflutungen und verschönern das Ortsbild .
Allerdings sind sie auch beliebte Parkmöglichkeiten. Dabei handelt es sich laut Ordnungsbehördlicher Verordnung der Gemeinde Kloster Lehnin sowie der Straßenverkehrsordnung um eine Ordnungswidrigkeit.
Geparkt werden darf stattdessen an der rechten Fahrbahnseite, wenn die Restbreite der Fahrbahn mindestens 3,05 Meter beträgt.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024