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Zwei weitere Wochen Distanzunterricht für Schulen in Brandenburg

Am heutigen Freitag wird das Kabinett eine neue Eindämmungsverordnung beschließen. Sie enthält auch wichtige Festlegungen für den Schulbereich.

 

Demnach bleibt der Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt und der Distanzunterricht wird um zwei Wochen bis zum 22. Januar verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen und die Förderschulen „geistige Entwicklung“. In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt.

 

Die Krippen und Kindergärten bleiben wie bisher geöffnet. Es wird allerdings an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen und für den Zeitraum die Lohnersatzleistungen des Bundes und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen. In Abhängigkeit von der lokalen Infektionslage können Kitas jedoch geschlossen werden., wie dies z. B. derzeit für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gilt.

 

Bildungsministerin Britta Ernst: „Es ist wichtig, insbesondere den Eltern und Schülerinnen und Schülern eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Die Landesregierung steht weiterhin dazu, dass Schulen und Kita so schnell wie möglich wieder in den Regelbetrieb gehen sollen. Das Infektionsgeschehen erlaubt aber derzeit leider keine Öffnung der Schulen. Deshalb haben wir den Distanzunterricht für zwei Wochen verlängert. Die Ausnahme bilden weiterhin die Abschlussklassen und Förderschulen. Wir werden die Situation zu Beginn der nächsten Woche vor dem Hintergrund der dann aktuellen Daten neu bewerten. Sofern sich die Infektionslage bis dahin deutlich verbessert haben sollte, tritt die zweite Stufe des vom Bildungsministerium zu Wochenbeginn vorgestellten Stufenplans in Kraft und die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten wieder Unterricht im Wechselmodell. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Wenn die Grundschulen wieder öffnen, öffnen auch die Horte wieder im Regelbetrieb. Über weitere Details werden die Schulen am morgigen Freitag in einem Schulorganisationsbrief informiert. Damit können Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern sich frühzeitig auf die Veränderungen einstellen.“

 

 

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Fr, 08. Januar 2021

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