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Coronakrise: Quarantäne-Verweigerern droht Ausreisesammelstelle Schönefeld

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind nunmehr 441 (+ 1 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern leider um 4 erhöht (Bewohner des Werderaner Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“) und liegt jetzt bei insgesamt 35 Menschen. Der Erkrankung sind 21 Menschen aus Werder (Havel), 4 aus der kreisangehörigen Stadt Beelitz, 2 aus Bad Belzig, 2 aus der Gemeinde Michendorf und 2 aus dem Amt Niemegk, jeweils einer aus Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Kleinmachnow, sowie dem Amt Brück/Mark erlegen. Aktuell befinden sich 129 (Vortag: 137) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist gestiegen und beträgt 2.238 (Vortag 2.231) Personen, davon wurden 417 (411 Vortag) negativ getestet, die restlichen sind in der Abklärung.

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass die angeordnete Maskenpflicht im Land Brandenburg für den ÖPNV und Verkaufseinrichtungen nicht für Personen gilt, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Dieses Attest ist immer mitzuführen!

 

Diese Woche erhielt der Landkreis erneut eine Materiallieferung. Inzwischen ist ausreichend Handdesinfektionsmittel als auch OP- und FFP 2 Masken vorhanden. Bei Bedarf können sich Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Kommunen im Feuerwehrtechnischen Zentrum melden. Mangelware sind weiterhin Pflegekittel und Schutzanzüge. Der Landkreis hat inzwischen weitere Lagerkapazitäten im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Beelitz-Heilstätten für die großen Mengen an Material geschaffen. Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Der Landrat bedankt sich für die Unterstützung, denn inzwischen erreichten rund 800 genähte Masken das FTZ - und fanden bereits viele dankbare Abnehmer.

 

Auch am kommenden verlängerten Wochenende wird die Einhaltung der Eindämmungsverordnung in Absprache mit den Kommunen durch mehrere Teams des Landkreises kontrolliert. Insbesondere werden die Lockerungen der Eindämmungsverordnung ins Visier genommen, vorzugsweise auf Ausflugsschwerpunkte sowie Vereinssportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, die durch die vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung zu öffentlichen und privaten Sportbetrieben geöffnet sein dürfen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat eine Allgemeinverfügung über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Sportbetriebs in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlassen. Sie tritt am heutigen Tag, 30.04.2020, in Kraft - zu finden  u. a. unter www.potsdam-mittelmark.de.

 

Dem Landkreis sind bereits mehr als 100 Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Eindämmungsverordnung zugegangen. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann und über eine Ausnahmegenehmigung verfügt. Die Verordnung gilt bis zum 8. Mai 2020.

 

Inzwischen musste festgestellt werden, dass sich vereinzelt Bürgerinnen und Bürger den Quarantäne-Anordnungen widersetzen. In besonders schweren Fällen kann der Landkreis Verweigerer zum Quarantäne-Aufenthalt in der Ausreisesammelstelle verpflichten. Der Landkreis hat in sechs Fällen Anhörungsverfahren bei Verstößen gegen die EindämmungsVO eingeleitet und zwei Fälle an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens abgegeben.

 

Das "Corona-Telefon" für Infos zum Thema ist unter 033841 91 111 täglich von  9-15 Uhr erreichbar.

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Do, 30. April 2020

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