Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Der Eintrag im Verzeichnis gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei jeder Angebotsabgabe dann nur noch einen individuellen Zugangscode angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt dass öffentliche Auftraggeber nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.
Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.
Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.
Um Ihre Präqualifizierung zu behalten, reichen Sie nach Eintragung grundsätzlich einmal im Jahr bei der Präqualifizierungs-Stelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die Eignungsnachweise zur Vorprüfung ein. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis eingetragen.
Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Nachweise zur Qualifikation des Unternehmens/freiberuflich Tätigen einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und sind für den öffentlichen Auftraggeber als hinterlegte Dokumente einsehbar.
Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit seinem spezifischen Zugangscode vorliegt. Das amtliche Verzeichnis ist jedoch allgemein zugänglich.
Das Verzeichnis wird jeden Tag aktualisiert.
Land Brandenburg:
Die Präqualifizierungs-Stelle ist in Brandenburg die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.